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AGB zur Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen

Besondere Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen

der Franken-Chemie GmbH & Co. KG, Elisabethstr. 55, 32791 Lage

 Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen (z. B. Seminaren, Fortbildungen) gelten abweichend von bzw. ergänzend zu unseren Allgemeinen Bestimmungen die nachfolgenden besonderen Bedingungen:

 

Allgemeines

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmende damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten erfasst und zu Informationszwecken verarbeitet werden und erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie diese besonderen Geschäftsbedingungen an.

 

Vertragsabschluss/Anmeldung

Die Veröffentlichung unserer Seminar- und Schulungsangebote, insbesondre im Internet, in Newslettern und auf papiergebundenen Werbemitteln stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung dar, einen Antrag zu einem Vertragsabschluss abzugeben.

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist per Online-Formular, E-Mail, Fax oder Briefpost möglich und muss schriftlich erfolgen. Die Anmeldung muss bis spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst mit einer schriftlichen Bestätigung zustande.

Die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei Überbelegung einer Veranstaltung behalten wir uns das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen bzw. einen Ersatztermin festzulegen. Seminare und Schulungen werden in der Regel erst ab 5 Teilnehmern durchgeführt.

 

Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen 

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Gebühren. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Gebühren zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. Nicht inbegriffen sind etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Seminarzeiten.

 

Stornierung

Sie können vor Seminarbeginn Ihre gebuchte Veranstaltung stornieren bzw. umbuchen oder einen Ersatzteilnehmer benennen; dies muss immer schriftlich erfolgen.

Bis spätestens 48 Stunden vor Seminarbeginn haben Sie die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.

Bei einer Stornierung werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt:

    Stornierung bis 14 Tage vor Seminarbeginn: Gebührenfrei

    Stornierung ab 14 Tage bis 7 Tage vor Seminarbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr

    Stornierung ab 7 Tage vor Seminarbeginn: 100 % Teilnahmegebühr. Dies gilt auch bei

    Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers, gleich aus welchem Grund.

 

Änderung des Veranstaltungsprogramms

Die Inhalte und der Ablauf des Veranstaltungsprogramms, der Veranstaltungsort sowie der Einsatz bestimmter Referenten können von uns unter Berücksichtigung geändert werden, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern.

 

Absage von Veranstaltungen

Wir sind berechtigt, die Durchführung einer Veranstaltung bis zu 7 Tage vor dem geplanten Start abzusagen. Eine spätere Absage ist möglich, wenn einer der Referenten erkrankt und ein angemessener Ersatz nicht rechtzeitig gestellt werden kann oder aus sonstigen erheblichen Gründen, wie z. B. höhere Gewalt. In jedem Fall bemühen wir uns, Sie über Absagen oder erforderliche Änderungen des Programms rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Falle der Absage einer Veranstaltung erstattet wir die eventuell bereits gezahlten Gebühren zurück.

Weitergehende Ansprüche aufgrund des Entfalls einer Veranstaltung bestehen nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden unsererseits.

 

Veröffentlichung von Fotos im Internet

Die Teilnehmenden einer Veranstaltung erklären ihr Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Personen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der Berichterstattung. Ein Widerspruch ist bis zum Zeitpunkt der Aufnahme möglich.

 

Ausschluss von Teilnehmern

Wir behalten uns vor, einzelne Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese den Veranstaltungsablauf unangemessen stören, insbesondere störenden Einfluss auf die technischen Systeme nehmen.

 

Haftung

Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte, der Seminarunterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernehmen wir keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten. Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haften wir nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen.

 

Schlussbestimmung

Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn eine Vertragsbestimmung unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung wird durch eine andere ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Stand: 19.01.2024

 

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